Familienrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Fragen des Familienrechts. Dies erstreckt sich von der Erstellung von Eheverträgen oder Unterhaltsvereinbarungen bis zur Vertretung im Scheidungs- oder Sorgerechtsverfahren.

Wir begleiten unsere Mandanten im Scheidungsverfahren und bemühen uns darum, die Belastungen möglichst gering zu halten. Insbesondere in Kindschaftssachen versuchen wir, eine faire Lösung zu finden. Wir unterstützen unsere Mandanten in dieser schwierigen Phase und vertreten sie gerichtlich und außergerichtlich.

Bei der Vermögensauseinandersetzung und der Unterhaltsberechnung vertreten wir energisch die Rechte unserer Mandanten; hier ist es oft ratsam, eine umfangreiche außergerichtliche Vereinbarung zu treffen.

Neben dem deutschen Familienrecht sind wir auch im Bereich des internationalen Familienrechts, insbesondere im deutsch-kroatischen und deutsch-bosnischen Familienrecht tätig. Bei Beziehungen zwischen Personen verschiedener Staatsangehörigkeit oder zwischen Personen ausländischer Staatsangehörigkeit ist stets das internationale Familienrecht zu beachten, um feststellen zu können, welches Recht anwendbar ist. Sollte ausländisches Recht zu beachten sein, muss dieses auch von deutschen Gerichten berücksichtigt werden. Dies kann z.B. dazu führen, dass ein Trennungsjahr nicht einzuhalten ist, weil das ausländische Recht dies nicht vorsieht.

Im internationalen Familienrecht sind wir insbesondere im Bereich des deutsch-kroatischen Rechts sowie des deutsch-bosnischen Rechts tätig.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit im internationalen Familienrecht ist die Vertretung bei internationalen Kindesentführungen. Fälle von internationaler Kindesentführung liegen insbesondere dann vor, wenn ein Elternteil entgegen der Sorgerechtslage ein Kind in einem anderen Land zurückhalt oder es dorthin verbringt. Wenn z.B. ein Deutscher und eine Kroatin ein gemeinsames Kind haben und dieses Kind rechtmäßig bei der Mutter in Kroatien lebt, der deutsche Vater das Kind aber nach Deutschland bringt oder dort zurückhält, handelt es sich grundsätzlich um eine (auch strafbare) internationale Kindesentführung. In den meisten Fällen ist dann ein sog. HKÜ-Verfahren einzuleiten, um die Rückführung zu erwirken. Wir begleiten unsere Mandanten aber auch im umgekehrten Fall bei Verfahren im Ausland.

Eine von uns erstrittene HKÜ-Entscheidung des AG Hamm zur Rückführung einer 6jährigen nach Kroatien wurde am 15.12.2010 in der FamRZ veröffentlicht (FamRZ 2010, 2086).


Beratungsfelder:

-Scheidungsverfahren

- Gewaltschutzverfahren

-Sorgerecht

-Unterhalt

-Zugewinn

-Versorgungsausgleich

-internationale Kindesentführungen

-internationales Familienrecht

-Umgangsrecht


weiterführende Informationen:

"Kroatisches Familienrecht in der deutschen Rechtspraxis", FamRZ 13/2012

"Kroatisches Familienrecht", Croativ 3/2010

(Artikel von RAin Mikulic im Croativ-Magazin)

"AG Hamm FamRZ 2010, 2086: Rückführung eines Sechsjährigen nach Kroatien"

(von unserer Kanzlei erstrittener HKÜ-Beschluss, veröffentlicht in der FamRZ)