Recht der Erneuerbaren Energien in Kroatien

Der Bereich der eneuerbaren Energien hat in Kroatien eine dynamische Entwicklung erfahren. Erst im Juni 2009 hat die kroatische Regierung einen Strategieplan beschlossen, wonach die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Enegien bis zum Jahr 2020 mehr als verdoppelt werden und Investitionen von bis zu 15 Milliarden Euro getätigt werden sollen. 

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden weitestgehend im Jahr 2007 geschaffen, wobei das Energiegesetz (Zakon o energiji), das Gesetz über den Handel mit elektrischer Energie (Zakon o tržištu električne energije) und die Schaffung eines Register über erneuerbare Energien, das online auf der Website des kroatischen Wirtschaftsministeriums abrufbar ist und eine Auflistung aller Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien in Kroatien enthält,  die wichtigsten Komponenten darstellen.

Einspeisetarife

Das Tarifsystem für erneuerbare Energien garantiert bestimmte Einspeisetarife für eine Dauer von 12 Jahren, die je nach Gesamtleistung und dem Anteil an einheimischen Komponenten variieren und jährlich nach einem bestimmten festgesetzten System angepasst werden.  Die Preisspanne liegt zwischen 0,36 und 3,40 Kuna (ca. 0,05 bis 0,46 Euro) pro Kilowattstunde.

Fördermöglichkeiten

Da erneuerbare Energien von besonderem Interesse für die Republik Kroatien sind, stehen auch einige Fördermöglichkeiten zur Verfügung. So werden neben den garantierten Einspeisetarifen zinsgünstige Darlehen sowie verschiedene Förderprogramme vom staatlichen Fond für Umweltschutz und Energieeffizienz und der EU im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) angeboten. 


Unsere Erfahrung und Kompetenz bei der Betreuung und Realisierung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien in Kroatien ermöglicht es uns, Ihnen bei der Realisierung Ihres Projekts als kompetenter Partner zur Seite zu stehen.  Dabei können wir umfassend für Sie sowohl in deutscher als auch kroatischer Sprache tätig werden.

Beratungsfelder:

-Beratung zur Realisierbarkeit und Vergütung von Projekten

-Unterstützung bei der Standortwahl

-Prüfung von Einspeisevereinbarungen

-Finanzierung

-Genehmigung von Anlagen (Baurecht, Naturschutzrecht, Umweltrecht)

-rechtlicher Rahmen im Bereich Windenergie, Photovoltaik und Biomasse

-Gestaltung von Generalunternehmer- , Betriebsführungs- und Pachtverträgen

-Gesellschaftsrecht (Gründung, Übernahme, Gesellschafterstreitigkeiten)

-Gestaltung und Änderung von Gesellschaftsverträgen

-Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern

-Kauf- und Werkvertrag zwischen Anlagebetreiber und Produzenten

-internationales Vertragsrecht


weiterführende Informationen:

"Kroatien - Ehrgeizige Ziele: Strategie für Erneuerbare Energien bis 2020 verabschiedet"

Artikel von RAin Ivana Mikulić im OWC (September 2009) als pdf