Firmengründung in Kroatien

Bei langfristig angelegter Geschäftstätigkeit in der Region bietet sich aus zahlreichen Gründen oftmals die Gründung eines Unternehmens in Kroatien an. Zum einen mag es aus haftungs- und steuerrechtlicher Sicht vorteilhafter sein, zum anderen sprechen praktische Gründe wie die Nähe zum Kunden und die Möglichkeit einer Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für den Geschäftsführer eine wichtige Rolle. Eine von einem deutschen Unternehmen oder einer deutschen Privatperson gegründete Firma steht einer kroatischen gleich und genießt daher dieselben Vorteile. Wie in Deutschland bietet das Gesetz Personen- und Kapitalgesellschaften an, die allerdings in Kroatien gleichermaßen mit der Gewinnsteuer besteuert werden. Daneben sind unterschiedliche Regionalsteuern zu beachten. Insbesondere die der deutschen GmbH nachempfundene d.o.o. ist regelmäßig sehr attraktiv.

Wir begleiten Sie bei Ihrem Vorhaben von Anfang an - wenn nötig zusammen mit unserem Rechtsanwalt in Kroatien - und wickeln Ihre Firmengründung schnell und professionell ab.


Beratungsfelder:

-Unternehmensgründung

-Gesellschaftsrecht

-Steuerrecht

-Fördermöglichkeiten

-Arbeits- und Ausländerrecht