Deutsch-Bosnisches Erbrecht

Sobald ein bosnischer Staatsbürger oder ein deutscher Staatsbürger mit Grundeigentum in Bosnien-Herzegowina verstirbt, stellen sich komplizierte Fragen des deutschen, bosnischen und internationalen Erbrechts. Aufgrund von Migration leben viele Bosnier in Deutschland, bei deren Tod sich die Erbfolge grundsätzlich nach bosnischem Recht richtet. Dennoch kann es sinnvoll sein, ein Erbverfahren in Deutschland einzuleiten. Das zuständige deutsche Gericht kann dann einen Fremdrechtserbschein nach bosnischem Recht erteilen. Dabei weicht das bosnische Erbrecht vielfach vom deutschen Erbrecht ab.

Durch unsere  Kompetenz im deutsch-bosnischen Recht können wir Sie gerade bei solch komplexen Problemen, die noch mit dem Verlust eines nahen Verwandten und möglicherweise mit Streitigkeiten verbunden sind, optimal beraten und vertreten.


Beratungsfelder:

-Erbverfahren

-Testamenterrichtung

-Erbvertrag

-gesetzliche Erbfolge

-vorzeitige Erbfolge



weiterführende Informationen:

"Kroatisches Erbrecht", CroNews Bayern 4/2011
(Artikel von RAin Mikulic)

"Kroatisches Erbrecht in der deutschen Rechtspraxis und die Auswirkungen der EU-Erbrechtsverordnung", ZErb 2015, 272 ff. (Artikel von RAin Mikulic)

Am 12.05.2011 fand auf Einladung des Vereins DVORI ein Vortrag unserer Kanzlei zum deutsch-kroatischen Erbrecht statt.