Erbrecht in Europa

Im Dezember 2019 ist die Neuaflage des Praxiskommentars "Erbrecht in Europa" erschienen (Süß, Erbrecht in Europa, 4. Aufl. 2019). Unsere Rechtsanwälte Ivana Mikulic und Daniel Schön sind Autoren des Länderteils Kroatien.


Untersuchungsausschuss "Ei" im Bayerischen Landtag

Rechtsanwalt Daniel Schön war als parlamentarischer Berater im Untersuchungsausschuss "Ei", der den Bayern-Ei-Skandal aufgeklärt hat,  sowie im GBW-Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags, tätig.


Eherecht in Europa

Wir weisen auf die Neuauflage des Praxiskommentars "Eherecht in Europa" (Herausgeber: Süß/Ring; ISBN 978-3-95661-062-2) hin, die im November 2016 erschienen ist. Unsere Rechtsanwälte Daniel Schön und Ivana Mikulic sind Autoren des Länderteils Kroatien.


Vortrag zum Markteinstieg in Kroatien und BiH

Rechtsanwältin Ivana Mikulic trat am 09.05.2016 auf einer Veranstaltung des Bundeswirtschaftsministerium in München als Referentin zum Thema "Rechtliche Rahmenbedingungen beim Markteinstieg in Kroatien und Bosnien-Herzegowina" auf.


Veröffentlichung Fachartikel

Wir weisen auf den von Rechtsanwältin Ivana Mikulic veröffentlichten Fachaufsatz "Kroatisches Erbrecht in der deutschen Rechtspraxis und die Auswirkungen der EU-Erbrechtsverordnung" in der Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis (ZErb) hin (ZErb 2015, 272 ff. / Ausgabe 9/2015).


EU-Erbrechtsverordnung

Seit dem 17.08.2015 gilt die EU-Erbrechtsverordnung (VO 650/2012), die das internationale Erbrecht fundamental ändern wird. Anknüpfungspunkt ist in der Regel nicht mehr die Staatsbürgerschaft des Erblassers, sondern der letzte gewöhnliche Aufenthalt. Es gibt allerdings die Möglichkeit einer Rechtswahl. Eine Beratung zur Gesltaltung eines Testaments und zu den Änderungen durch die Verordnung erscheint sinnvoll.

Interview zum Immobilienrecht

Rechtsanwältin Ivana Mikulic wurde von der Website kroati.de  zum Immobilienerwerb in Kroatien befragt. Das Interview finden Sie hier.


Vortrag über das kroatische Gesellschaftsrecht

Rechtsanwältin Ivana Mikulic trat am 08.10.2014 im Haus der Bayerischen Wirtschaft in München als Referentin zum Thema "Gesellschaftsrecht in Kroatien" auf. Es handelt sich um eine Veranstaltung im Rahmen der Energieeffizienz-Offensive der Bundesregierung. Nähere Informationen erhalten Sie unter kroatien.ahk.de oder eclareon.com.


Vortrag über Immobilienerwerb in Kroatien

Rechtsanwältin Ivana Mikulic trat am 21.11.2013 als Referentin zum Thema "Immobilienerwerb in Kroatien" bei einer Veranstaltung des Vereins DVORI e.V. in den Räumlichkeiten der Abendzeitung in München auf. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.dvori.de


Interview mit Rechtsanwältin Mikulic im "Handelsblatt"

Im Handelsblatt vom 05./06./07.07.2013 ist in einer Veröffentlichung über Geldanlagen ein Interview mit Rechtsanwältin Ivana Mikulic zum Immobilienerwerb in Kroatien abgedruckt.


Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union

Am 01.07.2013 ist Kroatien nach jahrelangen Verhandlungen der Europäischen Union beitreten. Damit hat die EU nun 28 Mitgliedsstaaten. Mit dem Beitritt gehen für kroatische Staatsbürger einige rechtliche Änderungen einher. Das europäische Recht ist dann auch vollständig in Kroatien anwendbar. Kroaten in Deutschland stehen künftig die europäischen Grundrechte und Grundfreiheiten zu; zudem ist dann eine doppelte Staatsbürgerschaft regelmäßig möglich.


Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag

Rechtsanwalt Daniel Schön war von April bis September 2013 als parlamentarischer Berater für den Untersuchungsausschuss "Fall Mollath" im Bayerischen Landtag tätig.


Veröffentlichung Fachartikel

Wir weisen auf den von unseren Rechtsanwälten Daniel Schön und Ivana Mikulic verfassten Artikel "Kroatisches Familienrecht in der deutschen Rechtspraxis" in der FamRZ (13/2012, S. 1028 ff.) hin. Nähere Informationen finden Sie unter www.famrz.de


Neues Scheidungsrecht

Am 21.06.2012 trat die VO 1259/2010 ("Rom-III") in Kraft. Diese Verordnung der Europäischen Union verändert und vereinheitlicht das internationale Familienrecht. Zur Frage des anwendbaren materiellen Scheidungsrecht ist künftig die Verordnung und nicht mehr das EGBGB heranzuziehen. Hervorzuheben ist dabei, dass nun grundsätzlich Vereinbarungen über das Scheidungsstatut - in gewissen Grenzen - zulässig sind. Zudem wird künftig grundsätzlich mangels Rechtswahl das Scheidungsrecht des gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts anzuwenden sein.


Kroatische Filmtage in München

Vom 08.02.2012 - 12.02.2012 fanden erstmals kroatische Fimtage in München statt. Die Kanzlei Schön Mikulic Rechtsanwälte war einer der Sponsoren des erfolgreichen Filmfestivals. Näheres erfahren Sie auf der Website des Veranstalters unter www.dvori.de.



Vorträge zum "deutsch-kroatischen Recht":

Der Münchner Verein DVORI e.V. hat Informationsabende zu rechtlichen Themen veranstaltet, in deren Rahmen unsere Kanzlei folgende beiden Vorträge angeboten hat:

deutsch-kroatisches Erb- und Immobilienrecht.

Der erste Vortrag zum Thema "Erbrecht im deutsch-kroatischen Kontext" fand am 12. Mai 2011 um 19 Uhr in der Villa Flora in München statt.  Nähere Informationen finden Sie hier. Ein weiterer Vortrag zum Immobilienrecht fand im Herbst 2013 in den Räumlichkeiten der Abendzeitung statt. Wir bedanken uns bei DVORI und den vielen Zuhörern für das gezeigte große Interesse.


Am 28.01.2011 hat Rechtsanwältin Mikulic an deutsch-kroatischen Wirtschaftskonsulationen teilgenommen und ist dabei u.a. mit dem (damaligen) kroatischen Präsidenten Josipovic zusammengetroffen (rechts daneben: der damalige Minister Brüderle):


In der FamRZ vom 15.12.2010 wurde ein von uns erstrittener HKÜ-Beschluss des AG Hamm sowie die Bestätigung der VKH-Ablehnung durch das OLG Hamm zur Rückführung eines 6jährigen Kindes nach Kroatien veröffentlicht (FamRZ 2010, 2086). Nähere Informationen finden Sie unter: www.famrz.de

Rechtsanwältin Ivana Mikulic, LL.M., hat am 5. Oktober 2010 bei der IHK Rhein-Neckar in Mannheim im Rahmen einen Informationsveranstaltung zum EU-Beitrittskandidaten Kroatien einen Vortrag über deutsch-kroatisches Wirtschaftsrecht gehalten. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der IHK Rhein-Neckar oder hier.

Am Montag, den 26. April 2010 trat das berühmte kroatische Folklore-Ensemble LADO in der alten Kongresshalle in München auf und begeisterte abermals die zahlreichen Zuschauer. Die Kanzlei Schön Mikulic Rechtsanwälte war einer der Sponsoren dieser Veranstaltung. Nähere Informationen finden Sie unter: www.dvori.de


Hier informieren wir Sie über Aktuelles aus den von uns bearbeiteten Rechtsgebieten:

I. Deutsch-Kroatisches Recht

Kroatien ist seit 2013 Mitglied der Europäischen Union.

Am 01.05.2010 traten wesentliche Änderung des kroatischen Gesellschaftsrechts in Kraft, durch die sowohl europarechtliche Vorgaben als auch innerkroatische Reformen vorgenommen werden. Dies betrifft u.a. die Sach- und Rechtseinlagen, die nun ohne Revision möglich sind, die verschärfte Haftung der Gesellschafter für die Auswahl der Geschäftsführer sowie einige redaktionelle Änderungen.

Am 01.02.2009 trat aufgrund des Assoziationsabkommen mit der EU eine Änderung des Eigentumsgesetzes in Kraft, wonach EU-Ausländer unbeschränkt Grundeigentum in Kroatien erwerben können. Nach dem neugefassten Art. 358 a des Gesetzes können EU-Ausländer wie etwa deutsche Staatsbürger nun unproblematisch Immobilien in Kroatien erwerben. Das zuvor notwendige aufwendige Zustimmungsverfahren ist damit weggefallen. Einzige Ausnahme bleiben landwirtschaftlich genutzte oder naturschutzrelevante Gebiete.


II. Internationales Familienrecht

Aufgrund der Feststellung des EGMR, dass die deutsche Sorgerechtslage für nichteheliche Väter menschenrechtswidrig sei und der folgenden Nichtigerklärung duch das BVerfG, wurde diese nun reformiert: Am 31.01.2013 beschloss der Bundestag die sog. "Widerspruchslösung". Danach soll auch der nicht mit der Mutter verheiratete Vater künftig grundsätzlich das (gemeinsame) Sorgerecht erhalten, wenn die Mutter nicht fristgemäß widerspricht. Bei Widerspruch darf ihm das Sorgerecht allerdings nur vorenthalten werden, wenn die Übertragung des Sorgerecht dem Kindeswohl widersprechen würde. Das Gesetz istim Sommer 2013 in Kraft getreten. Der Gesetzgeber passt damit das geltende Recht langsam an die Realität und auch an den europäischen Standard an.

Am 01.01.2011 ist nun auch in Deutschland - und damit auch im Verhältnis zu Kroatien - das Haager Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet und der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz der Kinder (KSÜ). In Kroatien trat dieses Übereinkommen bereits am 01.01.2010 in Kraft. Damit findet insbesondere bei internationalen Kindesentführungen das KSÜ neben dem HKÜ Anwendung.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 8. April 2010 in einem Nichtannahmebeschluss festgestellt, dass eine Auslegung des Art. 12 Abs. 1 des Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen (HKÜ), derzufolge eine Verpflichtung zur persönlichen Rückführung des Kindes durch diejenige Person, die ein Kind widerrechtlich in einen Vertragsstaat gebracht oder dort zurückgehalten hat, angeordnet werden kann, nicht gegen die allgemeine Handlungsfreiheit  aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Bestimmtheitsgrundsatz aus Art. 20 Abs. 3 GG. verstößt. Eine Grundrechtsverletzung sei nicht ersichtlich.

Am 01.09.2009 trat das neue Familenverfahrensgesetz (FamFG) in Kraft. Für das deutsch-kroatische Familienrecht sind insbesondere die §§ 98 - 106 FamFG (internationale Zuständigkeit) und §§ 107 - 110 FamFG (Anerkennung und Vollstreckbarkeit ausländischer Entscheidungen) bedeutsam. Für die internationale Zuständigkeit bleibt es aber in den meisten Fällen bei der Anwendbarkeit der vorrangingen EU-Eheverordnung EG Nr. 2201/2003. Ein förmliches Anerkennungsverfahren ist nach § 107 FamFG nicht erforderlich, wenn beide Parteien kroatische Staatsbürger sind.