Kroatische Filmtage in München

Vom 08.02.2012 - 12.02.2012 fanden erstmals kroatische Fimtage in München statt. Die Kanzlei Schön Mikulic Rechtsanwälte war einer der Sponsoren des erfolgreichen Filmfestivals. Näheres erfahren Sie auf der Website des Veranstalters unter www.dvori.de.



Veranstaltungshinweis "deutsch-kroatisches Recht":

Der Münchner Verein DVORI e.V. veranstaltet drei Informationsabende zu rechtlichen Themen, in deren Rahmen unsere Kanzlei folgende Vorträge anbieten wird: deutsch-kroatisches Familien-, Erb- und Immobilienrecht.

Der erste Vortrag zum Thema "Erbrecht im deutsch-kroatischen Kontext" fand am 12. Mai 2011 um 19 Uhr in der Villa Flora in München statt.  Nähere Informationen finden Sie hier. Wir bedanken uns bei DVORI und den vielen Zuhörern für das gezeigte große Interesse. Der nächste Vortrag zum Immobilienrecht findet voraussichtlich im Frühjahr 2012 statt.


Am 28.01.2011 hat Rechtsanwältin Mikulic an deutsch-kroatischen Wirtschaftskonsulationen teilgenommen und ist dabei u.a. mit dem neuen kroatischen Präsidenten Josipovic zusammengetroffen (rechts daneben: Minister Brüderle):


In der FamRZ vom 15.12.2010 wurde ein von uns erstrittener HKÜ-Beschluss des AG Hamm sowie die Bestätigung der VKH-Ablehnung durch das OLG Hamm zur Rückführung eines 6jährigen Kindes nach Kroatien veröffentlicht (FamRZ 2010, 2086). Nähere Informationen finden Sie unter: www.famrz.de

Rechtsanwältin Ivana Mikulic, LL.M., hat am 5. Oktober 2010 bei der IHK Rhein-Neckar in Mannheim im Rahmen einen Informationsveranstaltung zum EU-Beitrittskandidaten Kroatien einen Vortrag über deutsch-kroatisches Wirtschaftsrecht gehalten. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der IHK Rhein-Neckar oder hier.

Am Montag, den 26. April 2010 trat das berühmte kroatische Folklore-Ensemble LADO in der alten Kongresshalle in München auf und begeisterte abermals die zahlreichen Zuschauer. Die Kanzlei Schön Mikulic Rechtsanwälte war einer der Sponsoren dieser Veranstaltung. Nähere Informationen finden Sie unter: www.dvori.de


Hier informieren wir Sie über Aktuelles aus den von uns bearbeiteten Rechtsgebieten:

I. Deutsch-Kroatisches Recht

Kroatien soll im Sommer 2013 der Europäischen Union beitreten. Der entsprechende Beitrittsvertrag wurde unterzeichnet. Allerdings steht in Kroatien noch ein Referendum über den Beitritt aus. Zudem müssen alle EU-Mitgliedsstaaten dem Beitritt zustimmen. Die neue kroatische Regierung unter dem Sozialdemokraten Milanovic wird den EU-Kurs Kroatiens fortsetzen.

Am 01.05.2010 traten wesentliche Änderung des kroatischen Gesellschaftsrechts in Kraft, durch die sowohl europarechtliche Vorgaben als auch innerkroatische Reformen vorgenommen werden. Dies betrifft u.a. die Sach- und Rechtseinlagen, die nun ohne Revision möglich sind, die verschärfte Haftung der Gesellschafter für die Auswahl der Geschäftsführer sowie einige redaktionelle Änderungen.

Am 01.02.2009 trat aufgrund des Assoziationsabkommen mit der EU eine Änderung des Eigentumsgesetzes in Kraft, wonach EU-Ausländer unbeschränkt Grundeigentum in Kroatien erwerben können. Nach dem neugefassten Art. 358 a des Gesetzes können EU-Ausländer wie etwa deutsche Staatsbürger nun unproblematisch Immobilien in Kroatien erwerben. Das zuvor notwendige aufwendige Zustimmungsverfahren ist damit weggefallen. Einzige Ausnahme bleiben landwirtschaftlich genutzte oder naturschutzrelevante Gebiete.


II. Internationales Familienrecht

Am 01.01.2011 ist nun auch in Deutschland - und damit auch im Verhältnis zu Kroatien - das Haager Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet und der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz der Kinder (KSÜ). In Kroatien trat dieses Übereinkommen bereits am 01.01.2010 in Kraft. Damit findet insbesondere bei internationalen Kindesentführungen das KSÜ neben dem HKÜ Anwendung.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 8. April 2010 in einem Nichtannahmebeschluss festgestellt, dass eine Auslegung des Art. 12 Abs. 1 des Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen (HKÜ), derzufolge eine Verpflichtung zur persönlichen Rückführung des Kindes durch diejenige Person, die ein Kind widerrechtlich in einen Vertragsstaat gebracht oder dort zurückgehalten hat, angeordnet werden kann, nicht gegen die allgemeine Handlungsfreiheit  aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Bestimmtheitsgrundsatz aus Art. 20 Abs. 3 GG. verstößt. Eine Grundrechtsverletzung sei nicht ersichtlich.

Am 01.09.2009 trat das neue Familenverfahrensgesetz (FamFG) in Kraft. Für das deutsch-kroatische Familienrecht sind insbesondere die §§ 98 - 106 FamFG (internationale Zuständigkeit) und §§ 107 - 110 FamFG (Anerkennung und Vollstreckbarkeit ausländischer Entscheidungen) bedeutsam. Für die internationale Zuständigkeit bleibt es aber in den meisten Fällen bei der Anwendbarkeit der vorrangingen EU-Eheverordnung EG Nr. 2201/2003. Ein förmliches Anerkennungsverfahren ist nach § 107 FamFG nicht erforderlich, wenn beide Parteien kroatische Staatsbürger sind.



III. Recht der Erneuerbaren Energien

Nach dem verheerenden Unglück in einem japanischen Atomkraftwerk im März 2011 hat die Bundesregierung ein dreimonatiges "Moratorium" angekündigt. In diesem drei Monaten sollen die Sicherheitsstandards deutscher Atomkraftwerke überprüft werden. Die ältesten Atomkraftwerke werden in dieser Zeit abgeschaltet. Umstritten ist allerdings die rechtliche Grundlage der Abschaltung: anstatt durch Parlamentsbeschluss das Atomgesetz (§ 7 Abs. 1 a, Anlage 3) wieder zu ändern und damit die Laufzeitverlängerungen zurückzunehmen, hat die Regierung dies auf Grundlage von § 19 Abs. 3 AtomG angeordnet. Danach kann die zuständige Behörde die Abschaltung und Überprüfung anordnen, wenn eine konkrete Gefahr für Leib und Leben der Bevölkerung besteht. Diese Gefahr bestand aber schon vor der Japan-Katastrophe und insbesondere war sie beim Beschluss über die Laufzeitverlängerungen bekannt. Insofern dürfte eine Anordnung auf dieser Grundlage rechtswidrig sein. Da die Exekutive damit ohne rechtliche Grundlage aktiv wird, wird auch unmittelbar in die Rechte des Parlaments eingegriffen, das für die Änderung des Atomgesetzes zuständig wäre.Es ist davon auszugehen, dass in Folge dieses Unglücks wieder intensiver in Erneuerbare Energien investiert wird und möglicherweise das EEG wieder entsprechend geändert wird.

Das Europäische Parlament und der Rat haben am 23.03.2009 die Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2009/28/EG erlassen. Danach sollen die Anteile der Erneuerbaren Energien in den Mitgliedsstaaten bis 2020 bei mindestens 20 % liegen. Gleichzeitig wurden sowohl die das deutsche Einspeisemodell als auch das britische Quotenmodell zugelassen, so dass der Streit um die Europarechtswidrigkeit dieser Regelung im EEG hinfällig ist.


Der VGH München hat mit Urteil vom 18.06.2009 der Klage von drei Windkraftbetreibern auf Genehmigungserteilung stattgegeben. Die Gemeinde hatte durch die Ausweisung ungeeigneter Flächen für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan die Genehmigung verhindert. Eine solche Verhinderungsplanung ist jedoch unzulässig.