Kroatisches Immobilienrecht

Durch die zum 1.2.2009 weggefallenen Beschränkungen für EU-Ausländer beim Immobilienerwerb bieten sich vor allem für deutsche Staatsbürger vereinfachte Möglichkeiten, Grundeigentum in Kroatien zu erwerben.  Ein  Immobilienerwerb ist damit unter den gleichen Voraussetzungen wie bei Inländern möglich. Ausgenommen hiervon sind lediglich Landwirtschafts- und Naturschutzgebiete. 

Für den Kauf einer Immobilie ist ein notariell beglaubigter Vertrag sowie die Eintragung ins Grundbuch notwendig. Zu beachten sind hierbei vor allem die Vertragsgestaltung, die Überprüfung der Eigentümersituation im Grundbuch sowie die Vorlage bzw. Einholung aller eventuell notwendigen Genehmigungen (Baugenehmigung, Lokations-genehmigung, Nutzungsgenehmigung etc.).  Gerade beim Ewerb einer Immobilie ist aufgrund der meist hohen Investitionen die Konsultation eines Rechtsanwalts dringend empfehlenswert.


Beratungsfelder:

- Überprüfung der baurechtlichen Genehmigungen

- Überprüfung der Grundbücher / der Eigentümersituation

- Vertragserstellung und -gestaltung in deutscher und/oder kroatischer Sprache

- Begleitung und Überprüfung des Immobilienerwerbs


Weiterführende Informationen:

"Immobilienrecht in Kroatien" - Beitrag von Rechtsanwältin Mikulic auf der Website www.internationales-immobilienrecht.de (Länderteil Kroatien), ein Projekt der Kester-Häusler-Stiftung