SCHÖN MIKULIĆ RECHTSANWÄLTE ist eine auf deutsch-kroatisches Recht spezialisierte Rechtsanwaltsboutique.

Unsere Anwälte korrespondieren in allen internationalen Rechtsfragen auch in englischer, spanischer, französischer und kroatischer Sprache.  

Die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Schön Mikulić Rechtsanwälte sind:

Deutsch-Kroatisches Recht

Schön Mikulic Rechtsanwälte beraten in allen deutsch-kroatischen Rechtsfragen, insbesondere im  Immobilien-, Wirtschafts- Gesellschafts-, Familien- und Erbrecht.  Die Kanzlei berät vor allem mittelständische Unternehmen im deutsch-kroatischen Wirtschaftsrecht: dies umfasst Investitionsvorhaben, Joint Venture, den Entwurf von Gesellschafts- oder Lieferverträge, Immobilienerwerb sowie arbeits- und steuerrechtliche Fragen. Neben deutschen Unternehmen werden auch kroatische Unternehmen bei internationalen Rechtsgeschäften vertreten. Privatpersonen werden in Fragen des deutschen und kroatischen Familien-, Erb- , Vertrags- und Immobilienrechts beraten.

Wirtschaftsrecht in Deutschland, Kroatien und Bosnien-Herzegowina

Die Kanzlei betreut kleine und mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen bei ihren Investitionsvorhaben und Vertragsbeziehungen in Deutschland, Kroatien und Bosnien-Herzegowina in allen gesellschafts- und vertragsrechtlichen Angelegenheiten. Dies umfasst die rechtliche Beratung in Bezug auf Gründungen von Gesellschaften bzw. Zweigniederlassungen, Exportliefergeschäfte, Immobilienerwerb sowie die Beratung über mögliche EU-Fördermittel. Darüber hinaus werden auch Unternehmen aus Kroatien und Bosnien-Herzegowina betreut, die in Deutschland aktiv werden wollen.

Familienrecht

Die Kanzlei ist auf dem Gebiet des deutschen und internationalen Familienrechts tätig und berät bei Scheidungs- und Trennungsauseinandersetzungen (Scheidung, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn, Sorgerecht, Umgang), insbesondere mit Bezug zu Kroatien oder Bosnien-Herzegowina . Das internationale und ausländische Familienrecht kann immer dann relevant werden, wenn mindestens ein Partner nicht deutscher Staatsangehöriger ist. Zudem verfügt die Kanzlei über Erfahrung bei HKÜ-Verfahren (internationale Kindesentführungen).

Erbrecht

Schön Mikulic Rechtsanwälte begleiten ihre Mandanten in allen Fragen des internationalen Erbrechts. Insbesondere im deutsch-kroatischen Erbrecht unterstützen wir unsere Mandanten beim Erbverfahren in Deutschland und Kroatien. Bei Erbauseinandersetzungen vertreten wir sie vor den jeweils zuständigen deutschen Gerichten.


Die Kanzlei verfügt über namhafte Kooperationspartner im In- und Ausland. Falls notwendig werden auch Korrespondenzanwälte vor Ort für Sie tätig. Gerne übernehmen wir auch die Korrespondenz mit Ihrem Rechtsanwalt in Kroatien oder Bosnien.

Schön Mikulić Rechtsanwälte ist ein an den Bedürfnissen der Mandanten orientiertes Dienstleistungsunternehmen, das zeitnah maßgeschneiderte Lösungen anbietet. Gerne beraten wir unsere Mandanten auch in deren Räumlichkeiten vor Ort.