Deutsch-Kroatisches Familienrecht

Wenn zwei kroatische Staatsbürger, von denen mindestens einer in Deutschland lebt, oder ein kroatischer und ein deutscher Staatsbürger verheiratet sind und es zu Auseinandersetzungen kommt, stellt sich die Frage nach dem zuständigen Gericht und dem anwendbaren Recht. Auch bei der Prüfung von Eheverträgen ist stets auf diese Rechtsfragen zu achten. Die Betreuung solcher Mandate erfordert vertiefte Kenntnisse des Internationalen Privatrechts sowie des einschlägigen deutschen und kroatischen Rechts. Mitunter kann das Scheidungsverfahren vor einem deutschen Gericht durchgeführt werden, das allerdings kroatisches Recht anwendet. In vielen Fällen ist ein Trennungsjahr dann entbehrlich. Auch bei der Erstellung von Eheverträgen oder selbst für nichteheliche Lebensgemeinschaften ist stets auf möglicherweise einschlägiges Kroatisches Recht zu achten.

Auch bei internationalen Kindesentführungen ist es stets ratsam, sich kompetent beraten zu lassen, da hier äußerst komplexe Rechtsvorschriften zu beachten sind. Wir stehen Ihnen daher in solch schwierigen Situationen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Unsere Erfahrung und Kompetenz im deutsch-kroatischen Recht ermöglicht es uns, Sie in einer solchen Konstellation zur Vermeidung von Nachteilen umfassend zu beraten und gerichtlich zu vertreten.


Beratungsfelder:

-Scheidungsverfahren

-Sorgerechtsstreitigkeiten

-Zugewinnausgleich

-Versorgungsausgleich

-Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen

-Unterhalt

-internationale Kindesentführungen (insbes. HKÜ/KSÜ)


weiterführende Informationen:

"Kroatisches Familienrecht", Croativ 3/2010

(Artikel von RAin Mikulic im Croativ-Magazin)

"AG Hamm FamRZ 2010, 2086: Rückführung eines Sechsjährigen nach Kroatien"

(von unserer Kanzlei erstrittener HKÜ-Beschluss, veröffentlicht in der FamRZ)

Mikulic/Schön, Kroatisches Familienrecht in der deutschen Rechtspraxis, FamRZ 2012, 1028 ff.