Deutsch-Kroatisches Gesellschaftsrecht

Wenn ein deutsches Unternehmen oder eine deutsche oder kroatische Privatperson in Kroatien unternehmerisch tätig werden will oder es bereits ist, stellen sich vielfach Fragen des kroatischen Gesellschaftsrecht. Bei einer neuen Investition oder einem neuen Geschäftskontakt muss zunächst unter Beachtung steuerrechtlicher Anspekte eine geeignete Gesellschaftsform gefunden werden. Aus haftungsrechtlichen Gründen bieten sich dafür oft die Aktiengesellschaft (d.d.) oder die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (d.o.o.) an. Bei bereits bestehenden Unternehmen können sich dagegen gesellschaftsinterne Streitigkeiten mit Fragen zur Gesellschafterversammlung, zu Stimmrechten oder zu einem möglichen Gesellschafterausschluss ergeben. Als Experten für deutsch-kroatisches Gesellschaftsrecht unterstützen wir Sie dabei gerne.


Beratungsfelder:

-Gesellschaftsrecht

-Firmengründung

-Gesellschafterstreitigkeiten

-Gestaltung und Änderung von Gesellschaftsverträgen

-Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen

-Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern

-Unternehmensnachfolge

-Unternehmenskauf

-Unternehmenssteuerrecht

-außergerichtliche Streitbeilegung