Erbrecht

Wir beraten unsere Mandanten umfassend im Erbrecht, insbesondere im deutsch-kroatischen und deutsch-bosnischen Erbrecht. In Deutschland, Kroatien und Bosnien-Herzegowina knüpft das Erbrecht an die Staatsangehörigkeit des Erblassers an, so dass auch vor deutschen Gerichten das jeweilige Heimatrecht angewendet werden muss.

Für das deutsch-kroatische Erbrecht gilt Folgendes: Sobald ein kroatischer Staatsbürger oder ein deutscher Staatsbürger mit Grundeigentum in Kroatien verstirbt, stellen sich komplizierte Fragen des deutschen, kroatischen und internationalen Erbrechts. Aufgrund von Migration leben viele Kroaten in Deutschland, bei deren Tod sich die Erbfolge grundsätzlich nach kroatischem Recht richtet. Dennoch kann es sinnvoll sein, ein Erbverfahren in Deutschland einzuleiten. Das zuständige deutsche Gericht kann dann einen Fremdrechtserbschein nach kroatischem Recht erteilen. Dabei weicht das kroatische Erbrecht vielfach vom deutschen Erbrecht ab: so erbt beispielsweise auch ein langjähriger nichtehelicher Lebenspartner. Für das Erbverfahren nach dem Tod kroatischer oder deutscher Staatsbürger mit Immobilieneigentum in Kroatien muss zwingend ein (eventuell zusätzliches) Erbverfahren in Kroatien durchgeführt werden.

Durch unsere Erfahrung und Kompetenz im internationalen Erbrecht können wir Sie gerade bei solch komplexen Problemen, die noch mit dem Verlust eines nahen Verwandten und möglicherweise mit Streitigkeiten verbunden sind, optimal beraten und vertreten.

Beratungsfelder:

-Erbverfahren

-Testamenterrichtung

-Erbvertrag

-gesetzliche Erbfolge

-vorzeitige Erbfolge



weiterführende Informationen:

"Kroatisches Erbrecht", CroNews Bayern 4/2011
(Artikel von RAin Mikulic)

"Kroatisches Erbrecht in der deutschen Rechtspraxis und die Auswirkungen der EU-Erbrechtsverordnung", ZErb 2015, 272 ff.
(Artikel von RAin Mikulic)

Am 12.05.2011 fand auf Einladung des Vereins DVORI ein Vortrag unserer Kanzlei zum deutsch-kroatischen Erbrecht statt.